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Fahrverbot nach Pöbeln und Beleidigung

Passend zur Karnevalszeit lesen wir wieder überall, was wir hinterm Steuer nicht dürfen: Vor allem natürlich nicht trinken und keine gigantischen Faschingskostüme tragen, die unsere Sicht oder Bewegung einschränken. Aber auch die Zunge sollten wir bei allem Überschwang besser etwas zügeln… denn: Wer pöbelt und beleidigt, dem droht Fahrverbot! Das zeigt jetzt ein Fall aus München. Hier hat das Amtsgericht einen Renter zu einem Monat Fahrverbot und einer Geldstrafe verdonnert.

fasching_ohne_mpu_und_busgeldWas war passiert?

Der Mann hat seine schlechte Laune an einem Radfahrer ausgelassen. Als er ein in zweiter Reihe parkendes Auto umfahren muss, will er auch den entgegenkommenden Radfahrer zum Ausweichen zwingen. Er droht dem Radler damit, ihn anzufahren. Außerdem beschimpft er ihn – wörtlich – als Arschloch.

Weil Zeugen den Fall bestätigen und der Rentner bereits zuvor wegen Nötigung Ärger mit der Justiz hatte, gibt es als Strafe einen Monat Führerscheinentzug. Dazu kommt eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 20 Euro.

Also: Auch wenns manchmal schwer fällt – besser auf die Lippen beißen und Flüche und Beleidigungen für sich behalten!

Quelle: Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein

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